Waffenrecht

Das Stimmvolk hat im Jahre 2019 die letzte Waffenrechtsverschärfung angenommen, wodurch sich für uns Sportschützen neue Auflagen ergeben.

Neben den Auflagen für den Erwerb von Schusswaffen gibt es auch den Passus, wonach ein Schütze ein regelmässiges Training mit der Waffe nach 5 und 10 Jahren nachweisen muss, um diese rechtmässig behalten zu dürfen.

Die Informationen diesbezüglich sowie entsprechende Formulare sind unten aufgeführt.